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"Ich bin nicht Ihrer Meinung, aber ich werde alles dafür tun, daß Sie
diese sagen dürfen."
Voltaire vor 250 Jahren
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Aber auch die Meinung des sog. Andersdenkenden wird gebetsmühlenartig der vermeintlich dummen, gar von rechts verblendeten Masse vor den Latz geballert. Und zwar solange, bis auch der Letzte genötigt ist zu glauben, eine Freiheit der Meinung existiere ausschließlich für solche, die sie für sich und ihre vermeintlich guten und zumeist links- oder grünfaschistischen zu akzeptierenden Agendas und etablierten Haltungen in puncto Weltfrieden gepachtet haben.
Ein weiterer immer wieder betonter Zusammenhang wird geknüpft zwischen "Demokratie" und "Meinungsfreiheit". Einem System, das die Freiheit der Meinung unterdrückt, wird grundsätzlich unterstellt, ein totalitäres zu sein.
Der Völkische Beobachter 2.0, der Blog unverhohlen politischer Korrektheit, wird sich die Gummistiefel anziehen und für euch tief in den Morast dieser widersprüchlichen und von Doppelmoral zersetzten Thematik steigen.
Der hier entstehende Beitrag ist angelegt, Stück für Stück die Farce hinter dieser linguistischen Schweinerei offen zulegen ...
... nämlich zwischen Meinung als Freiheit und Meinung als Verbrechen.
Es lohnt sich also, immer wieder mal reinzuschauen und sich den jeweils aktuellen Stand zu vergegenwärtigen. Shall we?
Meinung - eine Formel:
meins + einen = mit eigener Überzeugung Einigkeit od. Einigung schaffen
Der §130 - für alle, die's immer wissen wollten
Nun denn, widmen wir uns hier einmal einem unappetitlichen Thema, dem der sog. "Volksverhetzung" -
Die Begriffe Meinungsfreiheit und Volksverhetzung bilden eine linguistische Symbiose sondergleichen. Sie sind untrennbar miteinander verbunden und bedingen einander wie Henne und Ei.
Die Begriffe Meinungsfreiheit und Volksverhetzung bilden eine linguistische Symbiose sondergleichen. Sie sind untrennbar miteinander verbunden und bedingen einander wie Henne und Ei.
Ja, man könnte sagen, sie rechtfertigen sich gegenseitig und stellen, wie die Psychologie es beschreiben würde, DAS double-binding dar, aus dem es kein verstandesmäßiges Entrinnen gibt, ein künstliches Paradoxon sozusagen, das als Fundament der sog. freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Herz und Verstand des deutschen Volkes gegossen wurde, um einen Schuldkult - äh, Entschuldigung, eine Erinnerungskultur natürlich - zu zementieren, der mindestens bis in dessen 7. Glied seiner Nachkommenschaft hineinwirken soll. Damit dies auch unfehlbar gelingt, dafür hält das beste Verwaltungskonstrukt der Welt, die BRD, den noch viel unfehlbareren §130 des StGB bereit.
Ja, wir kennen die Kritik gegen Wikipedia, aber der Völkische Beobachter 2.0, der Blog der unfehlbaren Unvoreingenommenheit, wird für den mündigen, aber uninformierten Gymnasiasten zur Darstellung der Geschichte des §130 hier den gesamten Wikipedia-Eintrag abbilden, nämlich genau jetzt:
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