Ein scheinbar "besorgter" Bürger hatte den Völkischen Beobachter 2.0 seines Namens wegen beim Zwitscherer angemeiert. Gestern traf bei dem Denunzierten zu dessen Freude und schelmischen Genugtuung nicht minder eine Mitteilung von Twitter ein, in der ihm die Unbedenklichkeit hinsichtlich des verwendeten Namens bescheinigt wurde, sowohl juristisch nach geltendem deutschen Recht, als auch im Sinne der hauseigenen Richtlinien.
Der Völkische Beobachter 2.0 lädt alle aufrichtigen Befürworter dazu ein, diesen kleinen Erfolg der verbrieflichten Meinungsfreiheit mit einem Kommentar oder einem Like oder wie das alles heißen mag, oder indem er "FOLGEN" klickt usw. usw. zu feiern.
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